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Ärzte sind keine aktiven Sterbehelfer...

Ärzte haben Ihren Beruf nicht ergriffen, um Leben zu beenden....

Prof. Dr. Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, sagt in Bezug auf den Referentenentwurf der Bundesjustizministerin: Ärzte haben Ihren Beruf nicht ergriffen, um Leben zu beenden, sondern um Menschen im Leben wie im Sterben mit ihrem Fachwissen zu begleiten.“

Nach diesem Gesetzentwurf sollen Angehörige und andere, einem Suizidwilligen nahestehende Bezugspersonen, straffrei bleiben. Das könnte auch für Ärzte und Pflegekräfte gelten, wenn eine „über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies z. B beim langjährigen Hausarzt der Fall sein kann".
geschrieben am 30.08.2012 um 18:18 Uhr.
 
 
 
 
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