BSG entscheidet sich für eine Frist von drei Jahren für Praxis-Abgeber
Das Bundessozialgericht hat bereits 2016 entscheiden, dass Praxis-Abgeber, welche sich von einem MVZ anstellen lassen wollen, sich für 3 Jahre binden müssen.
geschrieben am 08.05.2017 um 10:49 Uhr.