Gefahr für den Sonderstatus der Rotkreuzschwester
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erkennt den Sonderstatus der Rotkreuzschwestern als Nicht-Arbeitnehmerinnen und ihren karitativen Auftrag auf europäischer Ebene grundsätzlich nicht an.
geschrieben am 08.05.2017 um 09:27 Uhr.