Keine PJ-Aufwandsentschädigung
Jedes sechste Lehrkrankenhaus zahlt Studierenden keine Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr.
geschrieben am 16.12.2014 um 13:59 Uhr.
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Jedes sechste Lehrkrankenhaus zahlt Studierenden keine Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr.