Knie-TEP
seit dem 01.01.2015 bekommen Krankenhäuser den Einsatz von Kniegelenks-Totalendoprothesen nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn diese Operation mindestens 50 Mal im Jahr durchgeführt wird.
geschrieben am 03.07.2015 um 13:29 Uhr.
seit dem 01.01.2015 bekommen Krankenhäuser den Einsatz von Kniegelenks-Totalendoprothesen nur dann von den Krankenkassen erstattet, wenn diese Operation mindestens 50 Mal im Jahr durchgeführt wird.
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