Kündigung bei Wiederheirat
Die Kirche als Träger eines Krankenhauses kann Mitarbeitenden kündigen, wenn diese sich auch privat nicht nach den Richtlinien des kirchlichen Rechts verhalten.
geschrieben am 09.06.2016 um 08:48 Uhr.
Die Kirche als Träger eines Krankenhauses kann Mitarbeitenden kündigen, wenn diese sich auch privat nicht nach den Richtlinien des kirchlichen Rechts verhalten.
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