Rechtsunsicherheit bei der Beschäftigung von Honorarärzten
Deutsche Klinikentscheider müssen sich immer häufiger mit der Scheinselbständigkeit von Honorarärzten beschäftigen. Die deutsche Rentenversicherung prüft intensiv die Vertragsbeziehungen der Temporärer auf Honorarbasis eingesetzten Ärzte und Pfleger mit dem Ziel diese als Arbeitnehmer anzusehen, was zu entsprechenden Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen führt.
geschrieben am 14.05.2014 um 10:29 Uhr.