richtungsweisendes BGH-Urteil zur Sterbehilfe
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche zweier Ärzten in Sterbehilfe-Prozessen bestätigt. Der Strafsenat des BGH wies heute die Revisionen gegen zwei frühere Urteile zurück. Die beiden Mediziner hatten Patientinnen beim Suizid unterstützt. Die Richter hatten zu klären, ob sich ein Mediziner strafbar macht, wenn er bei einem Patienten, der ausdrücklich sterben möchte und tödliche Medikamente einnimmt, der der Achtung des Patientenwillens höhere Beachtung einräumt als dem Ergreifen lebensrettender Maßnahmen.
Der BGH erklärte: "Bei einem freiverantwortlichen Suizid kann der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln."