Stresstest für das deutsche Gesundheitswesen
Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt vor, dass ärztliche Leistungen für Flüchtlinge nur bei akuter Erkrankung sowie bei Schmerzen abrechenbar sind.
geschrieben am 09.06.2016 um 09:02 Uhr.
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Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt vor, dass ärztliche Leistungen für Flüchtlinge nur bei akuter Erkrankung sowie bei Schmerzen abrechenbar sind.