Trisomie-Gentest wird Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2019 die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend beraten. Der Beschluss sieht vor, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden, so die Presseerklärung des G-BA.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach sich im Frühjahr dieses Jahres dafür aus, Trisomie-Schnelltests für Schwangere zur Kassenleistung zu machen.
https://www.g-ba.de/