Urteil zur Sterbehilfe löst unterschiedliches Echo aus
Das Urteil zur Sterbehilfe löste Kritik seitens der Bundesärztekammer (BÄK), der Ärztekammer Hamburg sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an Selbsttötungen nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre. Es sei fatal, wenn die Erwartung geweckt würde, dass es einen Anspruch auf ärztliche Assistenz beim Suizid gäbe.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes erklärte, dass das Urteil neue Probleme schaffe. Die ärztliche Berufsordnung stelle klar, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürften. Der Repräsentant des Marburger Bundes warnt vor einer „schleichenden Legalisierung eines durch Ärzte begleiteten Suizids“.